Inklusion

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderates am 18.05.10

Inklusion

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

In fünf Modellregionen soll im kommenden Schuljahr laut Beschluss des Kultusministeriums das neue Konzept der Landesregierung zur Integration behinderter Kinder in Regelschulen umgesetzt werden. Mannheim ist dabei eine der fünf Regionen. Aus diesem Beschluss ergeben sich folgende Fragen:
Bildungswegekonferenzen sollen zukünftig über den Lernort behinderter Schülerinnen und Schüler beraten. Wie werden Behindertenverbände und freie Träger in die Bildungswegekonferenzen eingebunden? Wie sieht das genaue Stimmverhältnis innerhalb der Bildungswegekonferenzen aus? Hat der Schulträger ein Vetorecht?
Wenn der Aufwand zu hoch ist, soll der Wunsch der Eltern nicht berücksichtigt werden. Widerspricht diese Regelung nicht der UN-Konvention, welche das freie Wahlrecht für alle Schüler_innen propagiert? Ist schon absehbar, ab welchem Betrag der Aufwand für eine Integration in eine Regelschule zu hoch wäre?
Sind diese Bildungswegekonferenzen einmalig oder beraten sie im zeitlichen Abstand mehrfach über den selben/die selbe Schüler_in?
Mit wie vielen Fälle rechnet die Stadt für das erste Jahr (kommendes Schuljahr)? Mit wie vielen Fällen ist in den nächsten Jahren zu rechnen?
Werden Bildungswegekonferenzen nur für neue Schüler_innen bzw. Schüler_innen, die die Schule wechseln (z.B. Übergang auf weiterführende Schule) durchgeführt? Oder gibt es auch Bildungswegekonferenzen für so genannte „Altfälle“, d.h. Schüler_innen, die bereits eine Schule besuchen?
Unter wie vielen Schulen pro Schulart sollen die Eltern auswählen können? Oder wird es pro Schulart und Behinderungsart nur eine Schule als Gegenstück zur entsprechenden Sonderschule geben? Sollen die Anzahl pro Schulart und Behinderung im Laufe der Zeit erhöht werden? Ist geplant in der Endstufe alle Schule für alle Behinderungsarten zu öffnen?
Welche Schule (sortiert nach Schulart) sind bereits jetzt für die Aufnahme behinderter Schüler_innen pädagogisch vorbereitet und auch dementsprechend ausgestattet? Bitte nach Behinderungsarten (sehbehindert, lernbehindert, körperbehindert, etc.) aufgliedern.
Welche Schulen (sortiert nach Schulart) sollen zum nächsten Schuljahr hin für die Aufnahme behinderter Schüler_innen entsprechend vorbereitet und ausgestattet werden? Bitte wieder nach Behinderungsarten (sehbehindert, lernbehindert, körperbehindert, etc.) aufgliedern.
Wie sollen die Kooperationen zwischen Sonderschulen und Regelschulen aussehen? Bekommen die Schulen für den enormen Organisationsaufwand Personal, Stunden, Geld etc. zur Verfügung gestellt? Wenn ja, in welchem Umfang?
Die Aufklärung der Eltern von nicht-behinderten Schülerinnen über die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung von Inklusion an den Schulen, an denen ab dem nächsten Schuljahr behinderte Schüler_innen aufgenommen werden, ist enorm wichtig, damit diese nicht verunsichert werden und sich gegen die geplante Inklusion wehren. Wie soll die Aufklärung der Eltern aussehen?

Begründung:

Erfolgt ggf. mündlich.

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17. Mai 2010
Kategorien: Anfragen 2010 |