Neufassung der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Plätzen und Anlagen und zur Abwehr von verhaltensbedingten Gefahren im Stadtkreis Mannheim

Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 20.Juli 2010 zu TOP 3 und des Gemeinderats am 27.Juli 2010

Antrag

Der Hauptausschuss und der Gemeinderat mögen beschließen:

Der Entwurf der Neufassung der Polizeiverordnung in B-Vorlage 217/2010 wird geändert. Die unten angeführten Paragraphen und Absätze erhalten folgende Neufassung:

a) § 3 Absatz (1) Ziffer 4: „die Beschädigung oder Beschmutzung von Brunnen- oder Wasserbecken sowie die Verunreinigung des Wassers;“
b) § 3 Absatz (1) Ziffer 7: „das Betreten von Anpflanzungen und Schmuckanlagen au-ßerhalb der Wege und Plätze mit Ausnahme der besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen;“
c) § 5 Absatz (1): „Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist das Grillen grundsätzlich erlaubt.“
d) § 5 Absatz (2): „Nicht erlaubt ist das Grillen, Entzünden oder Unterhalten offener Feuer
soweit dadurch die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährdet oder erheblich belästigt werden,
auf Straßen i.S. des § 2 Abs. 1 dieser Verordnung,
innerhalb des Innenstadtringes, der begrenzt wird durch den Kaiserring, Friedrichsring, Luisenring, Parkring und die Bismarckstraße,
auf den Rheinwiesen zwischen dem Gasthaus am Fluss und der Aussichtsplattform an der Einmündung des „Bellenkrappen“,
im gesamten Bereich der Wasserturmanlage, des Friedrichsplatzes und des unteren Luisenparks,
auf Kinderspielplätzen,
soweit es durch Allgemeinverfügung an weiteren Plätzen ausdrücklich untersagt ist“.
e) § 5 Absatz (3): „Durch Grillen und das Entzünden offener Feuer dürfen Grünflächen, Anpflanzungen, Bäume sowie Einrichtungen und Möblierungen des öffentlichen Raumes nicht beschädigt oder beeinträchtigt werden.“
f) § 10 Absatz (3): „Auf Kinderspielplätzen und sonstigen Spielanlagen sowie in deren unmittelbarer Nähe ist das Rauchen verboten.“
g) § 14 wird entsprechend der obigen Änderungen ergänzt bzw. korrigiert.

Begründung:

Der Entwurf der Polizeiverordnung enthält zusätzliche Regulierungen, die gestrichen werden können, ohne dass Sicherheit und Ordnung in Mannheim gefährdet sind. Es geht nicht darum, die Bürgerinnen und Bürger zu kontrollieren und zu sanktionieren, sondern Problembereiche zu regeln, die nicht bereits in anderen Rechtsgrundlagen geregelt sind. Beim Thema „Grillen“ ist die Polizeiverordnung der aktuellen Beschlusslage anzupassen.

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20. Juli 2010
Kategorien: Anträge 2010 |