Anti-Korruptionsmaßnahmen bei der Stadt Mannheim

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 12.10.2010

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Die Verwaltung legt dem Gemeinderat dar, welche Maßnahmen bisher
a. in der Kernverwaltung
b. in den städtischen Eigenbetrieben
c. in den städtischen Gesellschaften

getroffen werden, um Korruption vorzubeugen.

2. Die Verwaltung schlägt, wo noch nicht vorhanden, geeignete Maßnahmen vor, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Korruption zu sensibilisieren und Korruption zu vermeiden bzw. ggf. zu verfolgen. Dabei berücksichtigt sie u.a. folgende Maßnahmen-Gruppen:

Personelle Maßnahmen wie

• Personalauswahl,
• Personalrotation,
• Sensibilisierung der Beschäftigten,
• Aus- und Fortbildung,
• Leitfaden für Führungskräfte,
• Überprüfung von Nebentätigkeiten,
• Grundsätzliches Annahmeverbot bzw. Meldepflicht für angebotene Geschenke,
• Selbstverzichtserklärungen des Verwaltungspersonals und der Kommunalpolitiker.

Organisatorische Kontrollmechanismen wie

• Transparente Aktenführung,
• Verstärkung der Dienstaufsicht,
• Verstärkung der behördeninternen Kontrollmechanismen,
• Vier-Augen-Prinzip,
• EDV-gestützte Vorgangsbearbeitung mit eingebauten Kontrollmechanismen,
• Einrichtung der Stelle eines Anti-Korruptionsbeauftragten,
• Organisation von Beschaffungs- und Vergabestellen,
• Revision,
• Ausschluss von korruptionsbelasteten Firmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge,
• Festhalten an der öffentlichen Ausschreibung bzw. schriftliche Begründung bei Nichtausschreibung.

Aktive Öffentlichkeitsarbeit

Verhalten bei Auftreten eines Korruptionsverdachtes

Verfolgung von Korruptionstaten

3. Die Verwaltung erstellt einen jährlichen Anti-Korruptionsbericht, der dem Gemeinderat vorgelegt und veröffentlicht wird.

Begründung:

Grundsätzlich bekommen Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien mit dem neuen Familienpass Plus ein Maxx-Ticket zum Hartz-IV-Regelsatz für Mobilität. Die Praxis zeigt nun, dass für viele Familien das Maxx-Ticket trotzdem nicht erreichbar ist.

Der Grund: da es das Maxx-Ticket nur als Jahresticket gibt, muss der Eigenanteil in bar im Voraus überwiesen werden. Das bedeutet, dass Familien, die kein Bankkonto, einen Schufa-Eintrag oder einfach keine Rücklagen mehr haben, kein Maxx-Ticket erwerben können. Ein monatliche Einzahlung in bar ist laut RNV nicht möglich. Das Maxx-Ticket als Monatskarte auszugeben wird ebenfalls abgelehnt.

Es darf nicht sein, dass ausgerechnet den Kindern und Jugendlichen durch bürokratische Hindernisse ein Maxx-Ticket versagt bleibt, die es am dringendsten benötigen. Ohne Mobilität wird die Teilhabe an unserer Gesellschaft verwehrt. Die Stadtverwaltung muss deshalb so schnell wie möglich mit der RNV Verhandlungen über den Abbau der bürokratischen Hürden führen und dabei ggf. die Region mit einbeziehen. Vielleicht folgen dann auch andere Städte und Gemeinden dem guten Beispiel für mehr Mobilität durch einen Familienpass Plus. Es gibt in unserer Region schon mehrere Initiativen, die dafür streiten.

Print Friendly, PDF & Email

13. September 2010
Kategorien: Anträge 2010 |