Einkauf von städtischen Leistungen durch Eigenbetriebe

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 19.04.11

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
Welche Leistungen kaufen die Eigenbetriebe von der Stadt Mannheim ein? (ggf. aufgeschlüsselt nach Eigenbetrieben)
Sind die Eigenbetriebe rechtlich oder aufgrund sonstiger Regelungen dazu verpflichtet, städtische Leistungen einzukaufen, auch wenn sie diese von anderen Anbietern günstiger bekommen können? Wenn ja, auf welchen Grundlagen basiert diese Verpflichtung?
Unter welchen Bedingungen können Eigenbetriebe Leistungen von anderen Anbietern als der Stadt Mannheim einkaufen?
Ist es korrekt, dass die Eigenbetriebe Leistungen grundsätzlich nicht nur von außen einkaufen dürfen, wenn diese günstiger sind als bei der Stadt, sondern dass die Stadt sogar, wenn das Vergleichsangebot vorliegt, die Leistung bis zum Ablauf der bestehenden Verträge genauso billig abgeben muss? Wenn ja, wird diese Regelung auch umgesetzt? Und wo sehen die Eigenbetriebe noch Einsparpotential beim Einkauf von Leistungen, wenn diese Regelung umgesetzt wird?

Begründung:

Zur Verpflichtung der Eigenbetriebe städtische Leistungen einkaufen zu müssen liegen unterschiedliche Informationen vor. Ebenso ist unklar, wie diese Preise aussehen und ob sie über dem Preisniveau anderer Anbieter liegen. Wir bitten um Aufklärung.

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11. April 2011
Kategorien: Anfragen 2011 |