Anerkennung gleichgeschlechtlicher im Ausland geschlossener Ehen und Lebenspartnerschaften

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 07.06.11

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
Gab es in der Vergangenheit in Mannheim Anträge von gleichgeschlechtlichen Paaren, eine im Ausland geschlossene Ehe oder Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen? Wenn ja, wie ist die Verwaltung damit umgegangen (bitte ggf. aufge-schlüsselt nach ausländischer Ehe und ausländischer Lebenspartnerschaft)?
Wurde die Anerkennung ausländischer Ehen/ Partnerschaften verweigert? Wenn ja, aus welchen Gründen?
Wie geht die Verwaltung generell mit der Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen oder Lebenspartnerschaften um? Welche im Ausland anerkannten bzw. zugestandenen Rechte werden von der Mannheimer Verwaltung ggf. nicht anerkannt?

Begründung:

Vor einiger Zeit gab es in Berlin den Fall eines deutsch-spanischen schwulen Paares, das nach kanadischem Recht verheiratet war. Die Berliner Behörden weigerten sich sowohl die Ehe anzuerkennen als auch die Ehe zumindest als Lebenspartnerschaft einzutragen. Erst vor Gericht konnte das Paar zumindest die Anerkennung als Lebenspartnerschaft erkämpfen. Daher stellt sich die Frage, wie in Mannheim bisher mit im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen und Lebenspartnerschaften umgegangen ist, falls es Anträge auf Anerkennung gab bzw. wie die Verwaltung damit umgehen würde.

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11. Mai 2011
Kategorien: Anfragen 2011 |