Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen bei städtischen Versorgungsleistungen

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 07.06.11

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
Wie wirkt sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Gleichstellung von eingetra-genen Lebenspartner_innen und Verheirateten bei Rentensprüchen auf die Stadt Mannheim aus?
Wie viele städtische Mitarbeiter_innen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gibt es in Mannheim? Wie viele Mitarbeiter_innen im Ruhestand, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gibt es?
Wie wurden Menschen, die in eingetragenen Partnerschaften leben, bisher bezüglich ihrer Versorgungsleistungen behandelt? Waren sie Verheirateten gleichgestellt?
Wenn nein, wie schnell wird die Stadtverwaltung das Urteil umsetzen? Wie werden rückwärtige Ansprüche behandelt und beglichen?
Wie informiert die Stadt ihre aktuellen und ihre im Ruhestand lebenden Mitarbeiter_innen über Ansprüche, die ihnen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zustehen?

Begründung:

Der EuGH hat ein richtungweisendes Urteil gefällt und eine der letzten gesetzlichen Diskriminierungen beseitigt. Es ist davon auszugehen, dass in einzelnen Fällen auch städtischen Mitarbeiter_innen davon betroffen waren. Diese Diskriminierung sollte, sofern sie vorhanden war, schnellstmöglich beseitigt werden und alle vergangenheitsbezogenen Ansprüche schnellstmöglich beglichen werden

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17. Mai 2011
Kategorien: Anfragen 2011 |