Landesförderung des tatsächlichen Bedarfs an Krippenplätzen

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 07.06.2011

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Die Stadtverwaltung ermittelt den tatsächlichen Bedarf an Krippenplätzen in Mannheim und kommuniziert die notwendige Betreuungsquote gegenüber Städtetag und Landesregierung.

Begründung:

Ab Mitte 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf U3-Betreuung. Bundesweit ist man bei Verabschiedung des Rechtsanspruchs von einem Bedarf von 35% bzw. für Baden-Württemberg von 34% ausgegangen. Tatsächlich liegt der Bedarf in Städten wie Mannheim deutlich darüber. Schätzungen gehen von ungefähr 45-55% aus. Es ist wichtig umgehend den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, da die neue Landesregierung angekündigt hat, sich finanziell am Ausbau der U3-Betreuung zu beteiligen – nicht nur bis zur Quote von 35%, sondern bis zum tatsächlichen Bedarf. Die neue Landesregierung wird in den nächsten Wochen mit dem Städtetag die finanziellen Rahmenbedingungen aushandeln. Dafür ist wichtig, dass Städtetag und Landesregierung den tatsächlichen Bedarf der Kommunen kennen.

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31. Mai 2011
Kategorien: Anträge 2011 |