Antragsstellung und Ausführung des Bildungspakets

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2011, TOP 1.00

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
Was wurde von Seiten der Stadtverwaltung getan, um alle berechtigten Kinder und Jugendlichen zu erreichen?
Welche Maßnahmen sind für das nächste Jahr geplant?
Sind alle betroffenen Fachbereiche an einem Netzwerk zur Information über die Zugangsbedingungen beteiligt?
Gibt es Vorhaben, die Zugangshürden für berechtigte Empfänger_innen des Bildungspakets zu minimieren, eventuell über Hilfen bei der Antragsstellung?
Falls es noch Kinder und Jugendliche nach dem Stichtag geben sollte, die noch kein Bildungspaket beantragt haben: gibt es dann noch Möglichkeiten dies zu tun?

Begründung:

Die bürokratische Antragsstellung und Ausführung des „Bildungspakets“ erschweren den Zugang zu diesen Leistungen. Unbestimmte Rechtsbegriffe und unkonkrete Formulierungen verhindern den offenen Zugang.

Diese Mängel am Bildungs- und Beteiligungspaket sind strukturell bedingt und führen dazu, dass das Ziel zu mehr Bildungs- und Beteiligungsgerechtigkeit beizutragen nicht erreicht wird. Diese Mängel muss die Bundesregierung eingestehen.

Dennoch ist auch Mannheim nicht von der Aufgabe befreit, ihren Bürger_innen den Zugang zu erleichtern. Es kann nicht sein, dass wir in Mannheim schon Gelder aus dem Bildungspaket ausgegeben haben, obwohl vielleicht noch nicht alle Kinder und Jugendliche das Bildungspaket beantragt haben. Auch über ein kommunales Netzwerk von Einrichtungen und Fachbereichen, die professionell mit potentiellen Berechtigten zusammenkommen, die gemeinsam aufklären und helfen können sollte dabei nachgedacht werden.

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28. Juni 2011
Kategorien: Anfragen 2011 |