Zugang zur Freitreppe am Neckar auf direktem Weg sicherstellen

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Immobilien, Sicherheit und Ordnung am 24.11.11, TOP 13.01

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Als weiterer Eckpunkt des Vertrages über die Vermietung des Alten Neckarstädter Bahnhofes an die Firma Eichbaum wird festgeschrieben, dass der direkte Weg zur Freitreppe (in der direkten Linie Platzhaus, Alter Messplatz, Freitreppe), mindestens in voller Breite der Freitreppe jederzeit ungehindert zugänglich sein muss. Parkplätze dürfen auf diesem Zugangsweg und einem jeweils 1m breiten Streifen rechts und links des Weges nicht eingerichtet werden. Parkplätze sollen nach Möglichkeit nur auf der Fläche zwischen Zugang zur Freitreppe und dem Gebäude der Firma Lidl eingerichtet werden, um eine städtebaulich ansprechende Lösung zu ermöglichen. Vorübergehende Beeinträchtigungen des direkten Zugangsweges durch das Projekt „Einraumwohnung“ werden akzeptiert.

Begründung

Der Zugang zum Neckar ist die zentrale städtebauliche Planung zur Attraktivierung des Neckarstädter Neckarufers. Dazu wurden in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft Konzepte erarbeitet, die von der Bevölkerung breit getragen werden. Die Wiedereinrichtung des Alten Bahnhofs als Gaststätte passt gut in das Konzept eines attraktiven Zugangs zum Neckar und wird von der Bevölkerung einhellig begrüßt. Allerdings dürfen die für die Gaststätte notwendigen Parkplätze auf der südlichen Platzhälfte weder den Zugang zum Neckar behindern noch die Achse Platzhaus, Alter Messplatz, Freitreppe beeinträchtigen. Die südliche Platzhälfte bietet genügend Fläche, um diesen Anforderungen gerecht zu werden

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23. November 2011
Kategorien: Anträge 2011 |