Überstunden und Arbeitszeitkonten

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 03.05.12

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
Gibt es im Rahmen des TVöD bzw. des Beamtenrechts die Möglichkeit, Arbeitszeitkonten für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst einzurichten? Wenn ja, seit wann?
Gibt es für Beschäftigte der Stadt Mannheim die Möglichkeit, Arbeitszeitkonten wie z.B. Zeitwertkonten zu nutzen? Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet?
– Welchen zeitlichen Rahmen umfassen die Arbeitszeitkonten? Sind sie kurz-, mittel- oder langfristig?
– Für welche Nutzungen kann das Arbeitszeitkonto abgebaut werden?
– Können sowohl Zeit- als auch Entgeltbestandteile eingebracht werden?
Gibt es bereits Erfahrungen in städtischen Eigenbetrieben und Gesellschaften mit Arbeitszeitkonten wie z.B. Zeitwertkonten?
Gibt es bei der Stadt Mannheim eine Dienstvereinbarung bzgl. des Umgangs mit Überstunden? Wenn nein: seit wann gibt es sie nicht mehr und warum wurde sie ggf. nicht erneuert?

Begründung

Der Überstundenaufbau städtischer Beschäftigter ist seit längerem bekannt. Die Einführung des NKHR, der Verwaltungsumbau, aber auch die Einsparungen im Personalbereich führen dazu, dass die alltägliche Arbeit nur noch mit Überstunden geleistet werden kann. Das ist aus mehrerlei Hinsicht nicht sinnvoll. Zum einen fehlt den Arbeitnehmer_innen dadurch wichtige Reproduktionszeit. Zum anderen führt dies faktisch zum Absenken des Stundenlohns. Die ausgehandelten Tariflöhne werden so unterlaufen.

Seit längerem gibt es für Arbeitgeber die Möglichkeit, Arbeitszeitkonten einzuführen. Diese sind sehr flexibel ausgestaltbar und reichen von kurzfristigen Gleitzeitkonten bis hin zu langfristigen Zeitwertkonten. Die Nutzung der angesparten Zeitwerte kann Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zu Altersteilzeit umfassen. Unterschieden werden kann auch zwischen Arbeitszeitkonten, auf die nur Arbeitszeiten (z.B. Überstunden), oder auch Entgeltbestandteile entsprechend angerechnet werden können. Wir wollen wissen, ob dies auch für den TVöD und das Beamtenrecht gilt und ob die Stadt Mannheim bereits entsprechende Regelungen umsetzt.

Gerade die längerfristigen Zeitwertkonten sind wichtige, moderne tarifpolitische Instrumente. Sie ermöglichen Arbeitnehmer_innen eine an die eigene Lebenssituation angepasste individuelle Zeitgestaltung. Neben den gesetzlich dafür vorgesehenen Regelungen können u.a. Auszeiten für Sorgearbeit genommen, eigenen Interessen nachgegangen oder eine zeitintensivere Weiterbildung wahrgenommen werden. Auch ein früherer Einstieg in die Rente kann mit Lebensarbeitszeitkonten realisiert werden. Damit erhöht die Stadt Mannheim eine verbesserte Work-Life-Balance, die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter_innen und damit auch die Attraktivität als Arbeitgeberin. Das ist auch im Umgang mit dem demografischen Wandel ein wichtiges Mittel.

Die Stadt Mannheim sollte ein Interesse daran haben, mit der Zeit ihrer Mitarbeiter_innen verantwortungsvoll umzugehen und alle zur Verfügung stehenden tarifpolitischen Instrumen-te dafür nutzen.

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02. April 2012
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