Etat 2014/15: Haus des Jugendrechts angemessen ausstatten

Antrag zu den Etatberatungen 2014 / 2015 vom 09.12. – 11.12.2013

Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:

Damit das Haus des Jugendrechts im nächsten Jahr mit seiner Arbeit beginnen kann, muss es personell angemessen ausgestattet werden. Die Verwaltung stellt sicher, dass eine ggf. zusätzlich benötigte Personalstelle beim Jugendamt bereitgestellt wird. Dafür werden ab 2014ff jeweils 50.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

Begründung:

Das Haus des Jugendrechts lebt vom Austausch zwischen Jugendamt, Sozialen Diensten und der Jugendgerichtshilfe. Ziel ist es durch das enge und interdisziplinäre Zusammenwirken von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt eine ganzheitliche Betrachtung der Jugendlichen und schnelle Hilfe, sowie ein konsequentes Vorgehen gegenüber Mehrfachtäterinnen und –tätern zu gewährleisten. Auch die Arbeit mit den Eltern junger Straftäterinnen und Straftäter und die Betrachtung ihres familiären Umfeldes kann so direkt einbezogen werden. Das Jugendamt hat in vielen Fällen schon Erfahrungen mit den Jugendlichen und ihren Familien. Durch die erzieherischen Maßnahmen der Jugendhilfe können die Jugendlichen die Konsequenzen ihrer Taten schnell erfahren.

Um dieses Zusammenwirken zu gewährleisten und die volle Wirkung zu gewährleisten, muss das Haus des Jugendrechts mit ausreichenden Personellen Ressourcen ausgestattet werden.

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11. Dezember 2013
Kategorien: Anträge 2013 | Schlagwörter: , , |