Legaler Waffenbesitz von Extremisten

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 23.05.17

Anfrage:

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
1.) Gibt es in Mannheim Personen, die der Stadtverwaltung als dem Rechtsextremismus zugehörig bekannt sind und die dennoch Waffen legal besitzen? Wenn ja, wie viele? Wie viele Waffen besitzen sie?
2.) Gibt es in Mannheim Personen, die der Stadtverwaltung als der Gruppe der sogenannten Reichsbürger zugehörig bekannt sind und die dennoch Waffen legal besitzen? Wenn ja, wie viele? Wie viele Waffen besitzen sie?
3.) Gibt es darüber hinaus in Mannheim weitere Extremisten (bspw. aus der islamistischen Szene), die der Stadtverwaltung bekannt sind und die dennoch legal Waffen besitzen? Wenn ja, wie viele? Wie viele Waffen besitzen sie?
4.) Falls es solche Personen wie in Frage 1) bis 3) erfragt gibt, warum hat die Stadt Mannheim diesen Personen den Besitz der Waffen (noch) nicht versagt?
5.) Werden diese Personen so eng wie rechtlich möglich bezüglich des Waffenbesitzes und der Aufbewahrung kontrolliert?
6.) Wenn der Stadtverwaltung bekannt wird, dass Bürger*innen der rechtsextremistischen Szene, der Reichsbürger-Bewegung oder einer sonstigen extremistischen Gruppierung angehören, wird dann automatisch überprüft, ob diese Personen bisher Waffen besitzen und ob man diesen Personen den Besitz aufgrund von „Unzuverlässigkeit“ entziehen kann?

Begründung:

Immer wieder wird bekannt, dass vor allem Rechtsextremisten und Anhänger der Reichbürger-Bewegung legal Waffen besitzen. Gleichzeitig wird in sozialen Netzwerken regelmäßig mit dem Einsatz von Waffen gegen des Staat und / oder Andersdenkende gedroht. Nach der Ermordung eines Polizeibeamten durch einen Anhänger der Reichsbürgerbewegung ist diese Bedrohung akuter denn je.

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21. April 2017
Kategorien: Anfragen 2017 | Schlagwörter: |