Klima schützen statt beheizen – Änderung der „Gestaltrichtlinie (GestaltRL) über die Gestaltung von Sondernutzungseinrichtungen in der Innenstadt“

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 25.07.17

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Die „Gestaltrichtlinie (GestaltRL) über die Gestaltung von Sondernutzungseinrichtungen in der Innenstadt“ wird im Punkt 3.4 Heizstrahler wie folgt geändert:

Heizstrahler sind nicht zugelassen.

Begründung:

Heizstrahler können durch hohe Aufbauten, zusätzliche Möbel und technische Anschlüsse den öffentlichen Raum überladen und können das Stadtbild beeinträchtigen. Dazu kommt die klimaschädliche und energieverschwendende Wirkung, welche nicht im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Stadt steht.

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25. Juli 2017
Kategorien: Anträge 2017 | Schlagwörter: |