Negative Konsequenzen der Ausnahme vom Zentrenkonzept begrenzen

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 10.10.17

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Der AUT hat auf Vorschlag der Verwaltung gegen einen großen Teil des Ausschusses eine Ausnahme für das Unternehmen Segmüller bezüglich der Neuansiedlung beschlossen. Statt der eigentlich erlaubten 800 m² darf das Unternehmen nun 2.000 m² zentrenrelevantes Sortiment anbieten. Laut Verwaltung würde sich diese Ausnahme nicht negativ auf die umliegenden Zentren Vogelstang, Käfertal-Mannheimer Straße und das geplante Zentrum auf Franklin auswirken, da Segmüller keine Angebote im Bereich Nahrungsmittel und Drogerieartikel anbieten würde. Ein Angebot dieser Sortimente hat besonders negative Auswirkungen auf die betroffenen Zentren.
Daher wird die Verwaltung beauftragt

1.) eine Stellungnahme zu diesem Sachverhalt beim beauftragten Gutachter Dr. Accocella einzuholen und dem Gemeinderat vorzulegen.
2.) einen städtebaulichen Vertrag mit dem Unternehmen Segmüller abzuschließen, in dem das Unternehmen auf die Dauer vertraglich zusichert, im Rahmen der genehmigten Ausnahme von 2.000 m² zentrenrelevantem Sortiments keine Sortimente von Nahrungs-/Genussmittel, Lebensmittelhandwerk und Drogerie/Parfümerie zum Verkauf anzubieten.

Begründung:

Vor der ersten Auflage des Zentrenkonzepts hat der Gemeinderat für das Unternehmen Marktkauf gegen Widerstand von Teilen des Gemeinderates eine Ausnahme beschlossen. Dies hat sich massiv negativ auf die Zentren Ulmenweg und Käfertal-Mannheimer Straße ausgewirkt. Die Nahversorgung im Stadtteil Wohlgelegen ist sogar ganz untergegangen. Diese negative Stadtentwicklung darf sich auf keinen Fall wiederholen. Wenn laut Verwaltung diese Gefahr nicht gegeben ist, weil Segmüller weder Lebensmittel noch Drogerieartikel anbieten will, sollte dies auch vertraglich abgesichert werden, um die Gefahr dauerhaft auszuschließen. Eine Gefährdung weiterer Stadtteilzentren (Vogelstang, Käfertal, Franklin) muss unbedingt vermieden werden.

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12. September 2017
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