Auflösung der Ungleichbehandlung beim Jobticket

Antrag zu den Etatberatungen 2018 / 2019 vom 11.12. – 13.12.2017

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Verwaltung berechnet zukünftig allen städtischen Mitarbeiter*innen denselben Betrag für die Nutzung des Jobtickets. Der „Strafbeitrag“ für Mitarbeiter*innen, die nicht in Mannheim wohnen, wird aufgehoben. Beim zukünftigen Beitrag orientiert sich die Verwaltung am niedrigeren Satz der Mitarbeiter*innen, die in Mannheim wohnen.

Begründung:

Für jede*n Mitarbeiter*in des Stammpersonals entrichtet die Stadt Mannheim einen monatlichen Grundbeitrag von 9,00 € an die RNV. An dem Grundbeitrag beteiligen sich die Nutzer*innen wie derzeit folgt: Mitarbeiter*innen aus Mannheim mit 3,58 € monatlich, alle anderen Nutzer*innen mit 17,38 € monatlich.

Dieser „Strafbeitrag“ für auswärtige Mitarbeiter*innen wird vermutlich niemanden dazu bewegen, seinen Wohnsitz nach Mannheim zu verlagern. Er stellt aber unter Umständen eine Hürde dar, den ÖPNV zu nutzen. Es ist jedoch im Interesse der Stadt Mannheim und ihrer Bewohner*innen dass möglichst viele Menschen den ÖPNV nutzen, gerade auch die Einpendler*innen. Nur so kann die Verkehrsbelastung in der Stadt verringert werden.

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05. Dezember 2017
Kategorien: Anträge 2017 | Schlagwörter: , , |