Rasenbetreten am Wasserturm

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 11.10.2011

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
Wie und in welchem Umfang stellt die Verwaltung (personell) sicher, dass das Verbot des Rasenbetretens am Wasserturm eingehalten wird?
Wie viele Menschen wurden seit Inkrafttreten der überarbeiteten Polizeiverordnung am 15.10.2010 durch den Kommunalen Ordnungsdienst verwarnt bzw. mit einer Geldbuße belegt, weil sie die Rasenflächen innerhalb der Schmuckanlagen am Wasserturm betreten haben?
Wird es die Verwaltung auch im Sommer 2012 (während dem Stadtfest oder zur Zeit der Fußball-Europameisterschaft) dulden, dass zahlreiche Menschen die Rasen- oder die Wasserflächen betreten?
Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung angedacht, um die Menschen (insbesondere bei oben genannten Ereignissen) daran zu hindern, die geschützten Rasenflächen zu betreten?

Begründung

Bei den Debatten zur Neufassung der Polizeiverordnung vor einem Jahr setzten sich Verwaltung und insbesondere der Oberbürgermeister dafür ein, dass die Rasenflächen in den Schmuckanlagen am Wasserturm auch zukünftig nicht betreten werden dürfen. Dieses restriktive Vorgehen wird jedoch spätestens mit den nächsten Großereignissen auf ähnliche Probleme stoßen wie in der Vergangenheit.
Es soll daher geklärt werden, ob die Stadt Mannheim 2012 die beschriebenen Bereiche besser schützen wird als in der Vergangenheit. Möglicherweise gibt es jedoch auch positive Erfahrungen während des Jahres 2011 oder durch die ‚Autosymphonic‘, die dazu führen könnten, dass die Rasenflächen auch normalen Bürgerinnen und Bürgern und Touristen ohne zusätzliche Gebühren zugänglich gemacht werden können.

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18. Oktober 2011
Kategorien: Anfragen 2011 |