Sicherstellung der Jugendarbeit der freien Träger

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 22.11.2016

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Verwaltung berichtet zum Stand der Umsetzung beim Abschluss der Ziel- und Zuwendungsvereinbarung mit den freien Trägern der Jugendarbeit und legt dar, aus welchen Gründen es bislang nicht zum Abschluss der Vereinbarungen kommen konnte.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dort wo aus sachlich, inhaltlichen Gründen die Vereinbarung bislang nicht unterzeichnet werden konnte, die im Haushalt vorgesehenen Zuschüsse zur Sicherstellung der Arbeit der freien Träger auszuzahlen.

Begründung:

Die Stadt Mannheim hat sich entschlossen, ihr Verwaltungshandeln an Zielen und Kennzahlen auszurichten, um eine bessere Steuerung zu erlangen. Auch im Zuschussbereich des Jugendamtes sollte mit den freien Trägern eine Ziel- und Zuwendungsvereinbarung abgeschlossen werden. Beim Abschluss der Vereinbarung soll die Zielerreichung durch verein-barte Kennzahlen messbar werden.
Die freien Träger der Jugendarbeit haben große Bedenken, dass hierdurch eine Umsatzsteuerpflicht entstehen könnte. Weder durch das Rechtsamt noch das Finanzamt konnte hier bislang eine Rechtssicherheit gegeben werden.
Gleichzeitig legt die Stadt Mannheim fest, dass bei Abschluss der Ziel- und Zuwendungsvereinbarung mit der gewährten Zuschusshöhe auch eine ggf. entstehende Umsatzsteuerpflicht für die freien Träger abgegolten sei. Eine nachträgliche Finanzierung der ggf. entstehenden Umsatzsteuer schließt die Stadt Mannheim im Vertrag gänzlich aus.
Aufgrund dieser bislang nicht geklärten Bedenken können die Vertragsverhandlungen nicht zum Abschluss kommen und die notwendige Zuschusszahlung an die freien Träger nicht erfolgen.
Von daher ist bis zum Abschluss der Klärung des Sachverhaltes die Arbeit der freien Träger durch die Zuschussgewährung sicherzustellen.

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08. November 2016
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