Erhöhung Geldleistung Kindertagespflege

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 20.06.2023

Der Gemeinderat beschließt die rückwirkende Auszahlung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege in Höhe der Empfehlungen des Kommunalverbandes Jugend und Soziales (KVJS) zum 1.1.2023.

Die Deckung erfolgt bei Kindern unter 3 Jahren über Mittel des FAGs (Finanzausgleichgesetz) zu 68% und bei Kindern über 3 Jahren zu 50% über die Kostenerstattung des Landes. Die restlichen 180.000 Euro werden aus dem allgemeinen Haushalt zur Verfügung gestellt

Begründung:

Die Kindertagespflege ist ein bedeutender Akteur für den Erhalt des derzeitigen Angebots und des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung.

Als Signal der Wertschätzung der Kindertagespflege und um den Beruf attraktiv zu erhalten, sollen die Empfehlungen des KVJS umgesetzt werden – dies beinhaltet auch die Auszahlung zum 1.1.2023. Um die Finanzierungslücke zu decken, können Kürzungen im Bereich der Jugendhilfe nicht in Kauf genommen werden.

Die Sicherung der Kinderbetreuung reicht in alle gesellschaftlichen Bereiche hinein. Kinderbetreuung hat eine direkte Auswirkung auf die Müttererwerbstätigkeit und kann so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Daher soll die Finanzierungslücke über den allgemeinen Haushalt gedeckt werden.

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Ergebnis:

In dem Antrag forderte die GRÜNE Fraktion die rückwirkende Auszahlung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege in Höhe der Empfehlungen des Kommunalverbandes Jugend und Soziales.

Der Antrag wurde nun in der gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bildung und Gesundheit, des Schulbeirates und des Jugendhilfeausschusses beschlossen und wird umgesetzt.

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20. Juni 2023
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