Notfallseelsorge stärken

Antrag zu den Etatberatungen 2024

Der Gemeinderat beschließt eine Zuschusserhöhung um 5.000 Euro auf dann 10.000 Euro per anno

Beantragte Mittel:

2024: 5.000€
2025: 5.000€
2026: 5.000€
2027: 5.000€

Seit vielen Jahren ist die Notfallseelsorge Mannheim ein wichtiger und integraler Bestandteil der psychosozialen Notfallversorgung in Mannheim. Ob die Überbringung einer Todesnachricht gemeinsam mit der Polizei, laufende oder abgebrochene Reanimationen, plötzliche Todesfälle im häuslichen Umfeld oder in Betrieben, schwere Verkehrsunfälle im Straßen,- Bahn,- und Luftverkehr, die Akutbetreuung von Kinder nach dem Tod von einem oder beiden Elternteilen oder von Eltern und Angehörigen nach dem Tod eines Kindes – die Notfallseelsorge hat ein sehr breites und herausforderndes Einsatzspektrum.

Die evangelische und katholische Kirchengemeinde Mannheim sind zu gleichen Teilen Träger des Dienstes. Die Feuerwehr Mannheim unterstützt sowohl räumlich als auch organisatorisch.

Der Dienst wird 24/7 an 365 Tagen im Jahr vorgehalten und es sind immer zwei Notfallseelsorgerinnen parallel alarmierbar, die in der Regel privat zur Einsatzstelle fahren. Diese werden mittels Funkmeldeempfänger durch die Integrierte Leitstelle Mannheim alarmiert. Die aktuell 31 eingesetzten Notfallseelsorgerinnen arbeiten rein ehrenamtlich und erhalten lediglich eine Fahrtkostenerstattung.

In der Notfallseelsorge Mannheim engagieren sich sowohl kirchliche Mitarbeitende als auch Kolleginnen mit muslimischem Hintergrund sowie Menschen, die nicht konfessionell orientiert sind. Der Dienst steht allen Menschen, unabhängig von ihrer politischen, ethnischen, nationalen und religiösen Zugehörigkeit zur Verfügung.

In den letzten Jahren haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen verändert; so sind z.B. die Kosten für die Aus- und Fortbildung zur Steigerung der Qualität der eingesetzten Mitarbeiterinnen, zur Beschaffung von Einsatzkleidung sowie Einsatzrucksäcken samt Material deutlich gestiegen. Ebenfalls müssen die Ausgaben für die verpflichtenden Gruppen- und Einzelsupervisionen finanziert werden, um die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Die beiden Kirchen erhöhen Ihrerseits den Zuschuss um 5000 Euro per anno, so dass eine entsprechende Parität bei der Finanzierung beibehalten wird.

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07. Dezember 2023
Kategorien: Etatanträge 2024 | Schlagwörter: , |