Parkgebührenzeiten Straßenrand
Antrag zu den Etatberatungen 2024
Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Mannheim ändert die „Satzung der Stadt Mannheim über Parkgebühren“ um folgende Aspekte:
• Ab April 2024 werden die Zeiten in den Parkzonen 1 und 2 vereinheitlicht. Die Gebührenpflicht wird generell auf die Zeit von Montag bis Samstag 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr angeglichen.
• Fahrräder, E-Bikes, Lastenfahrräder mit/ohne E-Motor-Unterstützung, E-Scooter und Fahrzeuge von Car-Sharing-Anbietern dürfen kostenfrei und unbeschränkt auf PKW-Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum parken.
Beantragte Mittel:
2024: 300.000€
2025: 400.000€
2026: 400.000€
2027: 400.000€
Begründung:
Eine einheitliche Gebührenzeit bei der Parkraumbewirtschaftung verhindert Ausweichverkehre in Wohnquartiere und die zeitliche Ausdehnung der Gebührenpflicht lenken den Parksuchverkehr noch gezielter in die Parkhäuser. Anwohnerinnen mit eigenem PKW haben dadurch auch eine größere Chance, abends einen Stellplatz zu finden, wenn Nicht-Anwohnerinnen ihre Fahrzeuge in den Parkhäusern abstellen oder andere Verkehrsmittel nutzen. Dies unterstützt zudem die Klimaschutzziele der Stadt Mannheim.