Einführung der Grundsteuer C ab 2025

Antrag zu den Etatberatungen 2024

Der Gemeinderat möge beschließen:

Ab dem Jahre 2025 werden baureife, aber noch nicht bebaute Grundstücke für Wohnzwecke in Mannheim über die Grundsteuer C besteuert. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat ein Konzept zur Umsetzung der Grundsteuer C in Mannheim rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsberatungen vor.

Begründung:

Die neue Grundsteuer C soll den Gemeinden dabei helfen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. Die Grundsteuer C soll Spekulationen verteuern und finanzielle Anreize setzen, auf baureifen Grundstücken tatsächlich Wohnraum zu schaffen.

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11. Dezember 2023
Kategorien: Etatanträge 2024 | Schlagwörter: , |