Keine AfD-Kandidat*innen auf der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter*innen am Verwaltungsgericht

Der Gemeinderat hat in seiner gestrigen Sitzung über die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter*innen am Verwaltungsgericht abgestimmt. Mit auf der Liste standen unter anderem Mitglieder der Partei AfD, welche am 02.05.2025 vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde. Zwar ruht diese Hochstufung aufgrund der „Stillhaltezusage“ des BfV derzeit, Bedenken an der Eignung für ein ehrenamtliches Richteramt gegenüber AfD- Mitgliedern bestehen aber weiterhin, zeitlich unabhängig juristischer Verfahrensabläufe.
Bereits im Jahr 2023 wurden Bedenken laut, dass rechtsextreme Kräfte versuchen könnten, Einfluss auf die Justiz zu nehmen. Auch gestern stand diese Frage wieder im Raum. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind alle Stellen verpflichtet, „streng darauf zu achten, dass zum ehrenamtlichen Richter nur Personen ernannt werden dürfen, die nach ihrem Persönlichkeitsbild und ihrer fachlichen Befähigung – einschließlich ihrer Einstellung zu den Grundentscheidungen unserer Verfassung – die Gewähr dafür bieten, dass sie die ihnen von Verfassungs und Gesetzes wegen obliegenden, durch den Eid bekräftigten richterlichen Pflichten jederzeit uneingeschränkt erfüllen werden“. (BVerfG, Beschl. v. 06.05.2008 – Az. 2 BvR 337/08)
Für unsere Fraktion ergibt sich daraus, dass Personen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen oder aktiv bekämpfen, für ehrenamtliche Richtertätigkeiten ungeeignet sind. Schon vor der offiziellen Höherstufung war für uns fraglich, ob AfD-Mitglieder diese notwendige Verfassungstreue mitbringen. Die „Stillhaltezusage“ ändert deshalb nichts am Umgang der Fraktion mit Mitgliedern der AfD. Vielmehr sieht sie sich durch die eigentliche Höherstufung am 02.05. in ihrer Einschätzung bestätigt.
Gabriele Baier, Fraktionsvorsitzende findet dazu klare Worte: „Vertreter*innen der AfD dürfen nach unserer Einschätzung keine ehrenamtlichen Richterämter einnehmen. Für unser demokratisches Gemeinwesen ist es essentiell, dass die Justiz unabhängig und rechtsstaatlich auf Basis des Grundgesetzes urteilt. Rechtsextremisten, die Angst, Hass und völkisches Gedankengut propagieren, haben hier keinen Platz. Dass der Mannheimer Gemeinderat mit der Abstimmung gestern keine Verfassungsfeinde in die Verwaltungsgerichte entsendet hat, ist ein deutliches Signal für die Demokratie und die gelebte Vielfalt und Toleranz, die Mannheim auszeichnet.“