Änderungsantrag zu V136/2025: Begünstigten-Tarif für GdB 50 beibehalten

Änderungsantrag zur Sitzung des Gemeinderats am 18.11.2025 und zur Sitzung des Hauptausschusses am 02.12.2025

Der Gemeinderat beschließt:

Die Entgeltfestsetzung für die Benutzung der städtischen Hallen- und Freibäder legt fest, dass Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (GdB von mind. 50) zur Gruppe der Begünstigten gemäß Ziffer 1.1.1.2 (Hallenbäder) und Ziffer 1.1.2 (Freibäder) zählen.

Begründung:

Ermäßigungen für Menschen mit Schwerbehinderung sind zwar eine freiwillige Leistung der Kommune, dienen jedoch dem Nachteilsausgleich und der gesellschaftlichen Teilhabe.

Nach deutschem Recht gilt eine Person ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 als schwerbehindert und erhält damit sozialrechtlichen Schutz.

Eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Graden der Schwerbehinderung (z. B. GdB 50 und GdB 80) ist sozialrechtlich nicht vorgesehen und führt zu einer sachlich nicht begründbaren Ungleichbehandlung innerhalb dieser Personengruppe.

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11. November 2025
Kategorien: Anträge 2025 | Schlagwörter: , , , , , , , |