FrauenNachtTaxi erhalten!

Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 03.03.2026 zu TO Ö1 „FrauenNachtTaxi“ und zum Gemeinderat am 10.03 zu TO Ö3.

Der Gemeinderat beschließt:

Die spezielle Richtlinie der Stadt Mannheim über die Gewährung von Zuwendungen für das „FrauenNachtTaxi“ der Vorlage V192/2024 bzw. V017/2026 bzw. die Zuwendungs-voraussetzungen unter Ziff. 4 wird im siebten Gliederungspunkt wie folgt geändert und ergänzt:

„Die Höchstzahl der zuwendungsfähigen Fahrten wird auf 10 Fahrten pro Nutzerin und Kalenderjahr festgelegt. Für nachweisliche Härtefälle (z.B. Frauen im Leistungsbezug) und Schichtarbeiterinnen, Schülerinnen, Berufsschülerinnen sowie Studentinnen können bis zu 5 zusätzliche Fahrten bewilligt werden.“

Außerdem wird der Beschlussantrag der Vorlage V017/2026 wie folgt ergänzt:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, bis 2027 eine Evaluation und einen Vorschlag zur Vereinfachung vorzulegen, z.B. durch Integration in die Mannheim-App oder eine vergleichbar niedrigschwellige digitale Lösung unter Einbeziehung von Best-Practice-Beispielen anderer Städte.
  • Der Gemeinderat ist regelmäßig über die Entwicklung der Nutzerinnenzahlen zu informieren.

Begründung

Das FrauenNachtTaxi ist ein unverzichtbares Instrument, um die Sicherheit von Frauen im öffentlichen Raum zu gewährleisten und damit ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Eine vollständige Abschaffung würde diese Schutzfunktion aufheben und besonders Frauen in schwierigen Lebenssituationen oder mit atypischen Arbeitszeiten benachteiligen und Teilhabe einschränken.

Die angespannte Haushaltslage erfordert eine Reduzierung freiwilliger Leistungen. Gleichzeitig darf die Kürzung nicht dazu führen, dass die Schutzfunktion des Angebots faktisch entwertet wird.

Die statistischen Auswertungen zeigen, dass viele Nutzerinnen zwischen 1 und 4 Fahrten pro Jahr in Anspruch nehmen. Zugleich gibt es jedoch einen relevanten Anteil von Frauen, die regelmäßig auf das Angebot angewiesen sind – etwa aufgrund von Schichtarbeit, Ausbildung oder fehlender nächtlicher ÖPNV-Anbindung und Wartezeiten.

Eine Begrenzung auf 10 Fahrten pro Jahr stellt einen tragfähigen Mittelweg dar:

  • deutliche Kostenreduktion,
  • gleichzeitige Sicherung einer real nutzbaren Sicherheitsoption.

Das FrauenNachtTaxi ist kein Ersatz für den ÖPNV, sondern ein Instrument für besondere Situationen – insbesondere bei sehr späten Heimwegen, unsicheren oder fehlenden Verbindungen sowie in abgelegenen Stadtlagen. Gerade deshalb ist eine realistische Anzahl an Fahrten entscheidend.

Die Möglichkeit zusätzlicher Fahrten in klar definierten Härtefällen erhöht die soziale Zielgenauigkeit und verhindert Benachteiligungen, insbesondere für Frauen mit atypischen Arbeitszeiten.

Zudem zeigt die Vergangenheit: Vor Einführung der Registrierung musste das Angebot aufgrund hoher Nachfrage ausgeweitet werden. Die derzeitige Registrierungs- und Abwicklungspraxis wird im Alltag als umständlich beschrieben. Eine Integration in die Mannheim-App oder eine vergleichbar einfache Lösung könnte die Nutzung vereinfachen und z.B. auch ältere Nutzerinnen berücksichtigen, Verwaltungsprozesse effizienter gestalten und perspektivisch Sachkosten senken. Ein sicherer Heimweg ist keine Komfortleistung, sondern Voraussetzung für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.

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03. März 2026
Kategorien: Allgemein, Anträge 2026 | Schlagwörter: , , , , , |