Konnexitätsprinzip, Aufgabenübertragung und Kostenerstattung

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 23.06.2026

Die Verwaltung informiert den Gemeinderat:

  1. Welche Aufgaben der Stadt Mannheim, die durch Beschlüsse und Gesetzgebung von Bund oder Land aufgetragen wurden, werden zu welchen Anteilen und Beträgen finanziell erstattet und welche Summen muss die Stadt zulegen?
  2. Mit welchen weiteren Aufgaben ist mittelfristig zu rechnen, die die Unterdeckung verschärfen?
  3. Was tut die Stadtspitze, um politischen Druck gegen diese Unterfinanzierung aufzubauen und das Konnexitätsprinzip durchzusetzen?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, sich über den Klageweg für eine 100%ige Ausstattung einzusetzen?

Begründung

Die finanzielle Situation der Stadt wurde u.a. dadurch zunehmend schlechter, dass oben genannte Aufgaben erfüllt werden müssen, aber eben nicht voll finanziert werden. Andrerseits wird die Stadt dadurch gezwungen, an Stellen zu sparen, die uns in eine extrem soziale Schieflage bringen.

In einem Gutachten von Kyrill-Alexander Schwarz, Professor und Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, bestätigt dieser, dass Aufgabenübertragungen ohne entsprechende Kostendeckung das kommunale Verfassungsrecht verletzen. Damit stellt sich die Frage, ob sich hier eine Klagemöglichkeit für Kommunen ergibt.

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15. Juni 2026
Kategorien: Allgemein, Anfragen 2026 | Schlagwörter: |