LKW ohne Abbiegeassistenten
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 09.07.19
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Mannheim sperrt, nach einer angemessenen Frist, entsprechend § 45 Abs. 1 S. 1 StVO, den Stadtraum für LKW ohne Abbiegeassistenten. Zudem schreibt sie dazu die ansässigen Speditionen an und fordert von diesen die freiwillige Installation von Abbiegeassistenten bei LKW über 7,5 Tonnen.
Begründung
Am 18. Juni 2019 kam in Friedrichsfeld ein Radfahrer durch das Abbiegen eines LKWs in eine Firmeneinfahrt zu Tode. Mit einem Abbiegeassistenten wäre der tödliche Unfall vermeidbar gewesen. Solche Assistenten kosten zwischen 700 und 3.500 Euro und können Leben retten. Derzeit gibt es leider keine Einbauflicht in Deutschland. Die Generalklausel des § 45 Abs. 1 S. 1 StVO gibt der Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit verkehrsbeschränkende, -umleitende oder -verbietende Maßnahmen zu ergreifen. Diese erlaubt nicht nur, Sicherheit und Ordnung des Verkehrs allgemein zu schützen, sondern ermächtigt Verkehrsbehörden auch, Störungen des Verkehrs abzuwehren bzw. zu beseitigen (siehe Rechtsgutachten „Straßenverkehrsrechtliche Möglichkeiten zur Regelung von Lastkraftwagen ohne Abbiegesicherheitssysteme“).
Das vollständige Rechtsgutachten ist hier zu finden:
https://www.stefan-gelbhaar.de/start/dossier/lkw/
Hier der Link zur STVO: https://dejure.org/gesetze/StVO/45.html