Mietpreisüberhöhung

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 14.05.2024


Die Verwaltung informiert den Gemeinderat:
Mietwucher (Mietpreisüberhöhung) nach § 5 WiStrG ist eine Ordnungswidrigkeit, für deren Verfolgung die Stadtverwaltung zuständig ist.

  • Wie viele Fälle von Mietpreisüberhöhung wurden bei der Stadtverwaltung in diesem Jahr bisher angezeigt?
  • Wie viele Fälle wurden 2023, 2022 bzw. 2021 angezeigt?
  • Wie viele Fälle davon sind bisher abschließend bearbeitet worden?
  • In wie vielen Fällen hat die Stadt Bußgelder wegen Mietpreisüberhöhung verhängt?
  • Wie viele Fälle davon sind bestandskräftig?


Begründung
Die Rechtsprechung stellt hohe Voraussetzungen für das Vorliegen einer Mietpreisüberhöhung im Sinn des § 5 WiStrG auf. Eine größere Zahl von Verstößen gegen diese Norm kam bisher vor allem in sehr angespannten Wohnungsmärkten wie Frankfurt am Main oder München vor. Dort sind zum Teil eigens Teams für die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten aufgestellt worden.
Bei der Podiumsdiskussion des Mannheimer Mietervereins hat deren Vertreter mitgeteilt, ihm seien mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 5 WiStrG in Mannheim bekannt. Dies ist der Grund für diese Anfrage.

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13. Mai 2024
Kategorien: Anfragen 2024 | Schlagwörter: , , |