Umsetzung Landesmobilitätsgesetz (LMG) in Mannheim

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 18.03.2025
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung legt dem Gemeinderat ein Konzept zur Umsetzung der Möglichkeiten für Kommunen im Rahmen des neuen Mobilitätsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (Landesmobilitätsgesetz – LMG) vor. Dies betrifft insbesondere:
- Einführung des Mobilitätspass zur Finanzierung des ÖPNVs
- Digitale Parkraumkontrolle
- Systematische Bereitstellung von Mobilitätsdaten für vielfältige Nutzungen
- Landesfinanzierte Koordinatorinnen und Koordinatoren der Radverkehrsnetze
Begründung
Nach langer Behandlung und Erprobung in Musterkommunen wurde das Landesmobilitätsgesetz am 12. März 2025 vom Landtag Baden-Württemberg verabschiedet. Es bietet den Kommunen eine ganze Reihe neuer und wertvoller Instrumente zur Finanzierung, Steuerung und Kontrolle der Mobilität. Es gilt nun, diese Möglichkeiten zeitnahe auch für Mannheim zu konzipieren und zu nutzen.
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/landesmobilitaetsgesetz
**
Ergebnis:
In der Informationsvorlage V116/2025 beschreibt die Verwaltung die neuen Möglichkeiten durch das Landesmobilitätsgesetz. Ein Beispiel: Die Einführung eines Mobilitätspasses ist für die Verwaltung gegenwärtig nicht sinnvoll. Begründet wird das mit der Struktur und Ausdehnung des Verkehrsverbundes. Die beiden zur Verfügung stehenden Instrumente (Einwohnerpass und Kfz-Halter) seien derzeit angesichts einer einseitigen Gesamtbelastung der Mannheimer Bürgerschaft nicht gerechtfertigt.




