Personalstelle zur Förderung des Fußverkehrs, Ortsmitten und Schulwege

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 03.02.2026
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat:
- Wird die Stadt Mannheim die Möglichkeit nutzen, eine vom Land Baden-Württemberg geförderte Personalstelle für die Themenfelder Fußverkehr, Ortsmitten und Schulwege einzurichten?
- Wie weit ist die Einrichtung einer vom Land finanzierten Stelle zur Fahrradkoordination, wie im Juli 2025 mit Antrag A223/2025 gefordert?
Begründung
Das Land BW bietet die Möglichkeit, eine Personalstelle zur Förderung des Fußverkehrs, Ortsmitten und Schulwege zu finanzieren. Um gerade in Zeiten des MZH trotzdem die Verkehrswende weiter voranzutreiben und den Fuß- und Radverkehr zu stärken und zu verbessern, bietet sich damit eine gute Möglichkeit, trotzdem voranzukommen.
Auszug aus der neuen Fußverkehrsstrategie Baden-Württemberg (Seite 17):
„Für Kommunen, die sich im Bereich Fußverkehrsförderung systematisch engagieren wollen, hat das Ministerium für Verkehr eine Förderung von Personalstellen für die Themenfelder Fußverkehr, Ortsmitten und Schulwege neu geschaffen. Von der Förderung können Stadt – und Landkreise sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften profitieren, die über eine untere Verkehrsbehörde verfügen.“
In unserem Antrag A 223/2025 „Stelle Radkoordination“ haben wir Ähnliches für den Radverkehr gefordert:
„Die Stadt Mannheim ergänzt die ehrenamtliche Stelle der Fahrradbeauftragten mit einer Vollzeitstelle für Radkoordination und bewirbt sich damit beim Land Baden-Württemberg.” Bis dato scheint dies beim Land nicht beantragt worden zu sein. Ähnlich wie bei der Fußverkehrsstrategie, hat die Finanzierung einer solchen Stelle das Land Anfang 2025 im Landesmobilitätsgesetz eingerichtet und angeboten.“








