Taxigeschäft in Gefahr

Mindestlohn und Rückkehrpflicht wird von Uber unterlaufen

Taxifahrer*innen haben aktuelle einen schweren Stand. Hohe Spritpreise und eine
wachsende Konkurrenz von Uber und Co. Letztere benötigen keine IHK-Prüfung, haben
keine Beförderungspflicht und unterbieten durch schlechte Bezahlung die
Beförderungspreise. Sie fungieren als Mietwagenservice und müssen bei Fahrten in andere
Städte wieder an ihre Betriebsstätten zurück. Aktuell haben sie in Mannheim keine
Betriebsstätten.

Das bedeutet, dass die Uber-Fahrzeuge nach einer Fahrt in Mannheim direkt wieder an ihren
Betriebssitz zurückkehren müssten. Das wird aber aktuell unterlaufen. Die Folge ist, dass
mittlerweile der volle Uber-Fahrdienst wie ein Taxidienst in Mannheim angeboten wird. Dies
oft zu Dumpingpreisen und Mindestlöhnen für die Fahrenden.

Unsere Fraktion hat bereits im September 2025 einen Antrag gestellt, um die
Mindestbeförderungsentgelte in einer Allgemeinverfügung zu regeln. Damit gäbe zumindest
einen Ansatz, um Mindestlohn und faire Arbeitsbedingungen einigermaßen abzusichern.

Aktuell wäre es allerdings geboten, die Fahrgeschäfte von Uber massiv zu kontrollieren, um
die Abgrenzung Mietwagen und Taxidienst zu gewährleisten und die Rückkehr der Uber
Fahrzeuge an die gemeldeten Betriebsstätten nach § 49 Abs. 4
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nach Heidelberg und andere Städte durchzusetzen.
Damit würde der Versuch von Uber, die Anforderungen an den Taxidienst zu unterlaufen,
begrenzt.

Wir fordern die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei, hier dringend aktiv zu werden.
Bei aktuell hohen und weiter steigenden Spritpreise sind die Taxifahrer unter enormen
Existenzdruck.

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16. März 2026
Kategorien: Allgemein, Pressemitteilungen | Schlagwörter: , , |