Mietpreisbremse in Mannheim

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 18.11.2025

Die Verwaltung informiert den Gemeinderat:

  1. Welche Einschätzung hat die Verwaltung hinsichtlich der Einstufung Mannheims in die Gebietskulisse durch die Landesregierung als nicht mehr angespannten Wohnungsmarkt?
  2. Welche Maßnahmen habe die Verwaltung und der Oberbürgermeister unternommen, um entsprechenden Einfluss auf diese Einstufung zu nehmen?
  3. Ist die Stadt bereit, notfalls den Klageweg zu bestreiten?

Begründung

Die zugrunde gelegte Studie wurde seitens des zuständigen Ministeriums sehr streng ausgelegt. Damit sollen die Mietpreisbremse in Mannheim für Neuvermietungen sowie die Kappungsgrenze für Bestandsmieten ab dem 1. Januar 2026 voraussichtlich nicht mehr gelten.

Dies ist umstritten und die Entscheidung wird derzeit diskutiert, daher ist der endgültige Status noch nicht geklärt. Wenn die Mietpreisbremse in Mannheim ausgelaufen ist, gelten für Neuvermietungen wieder die allgemeinen Regeln, das heißt, die Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Die Kappungsgrenze wird dann wieder auf 20% Mieterhöhung im Bestand innerhalb von drei Jahren steigen.

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11. November 2025
Kategorien: Anfrage 2025 | Schlagwörter: , , , , , , , , |