Taxigeschäft in Gefahr

Mindestlohn und Rückkehrpflicht wird von Uber unterlaufen
Taxifahrer*innen haben aktuelle einen schweren Stand. Hohe Spritpreise und eine wachsende Konkurrenz von Uber und Co. Letztere benötigen keine IHK-Prüfung, haben keine Beförderungspflicht und unterbieten durch schlechte Bezahlung die Beförderungspreise. Sie fungieren als Mietwagenservice und müssen bei Fahrten in andere Städte wieder an ihre Betriebsstätten zurück. Aktuell haben sie in Mannheim keine Betriebsstätten.
Das bedeutet, dass die Uber-Fahrzeuge nach einer Fahrt in Mannheim direkt wieder an ihren Betriebssitz zurückkehren müssten. Das wird aber aktuell unterlaufen. Die Folge ist, dass mittlerweile der volle Uber-Fahrdienst wie ein Taxidienst in Mannheim angeboten wird. Dies führt oft zu Dumpingpreisen und Mindestlöhnen für die Fahrenden.
Unsere Fraktion hat bereits im September 2025 einen Antrag gestellt, um die Mindestbeförderungsentgelte in einer Allgemeinverfügung zu regeln. Damit gäbe es zumindest einen Ansatz, um Mindestlohn und faire Arbeitsbedingungen einigermaßen abzusichern.
Aktuell wäre es allerdings geboten, die Fahrgeschäfte von Uber massiv zu kontrollieren, um die Abgrenzung Mietwagen und Taxidienst zu gewährleisten und die Rückkehr der Uber Fahrzeuge an die gemeldeten Betriebsstätten nach § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nach Heidelberg und andere Städte durchzusetzen. Damit würde der Versuch von Uber, die Anforderungen an den Taxidienst zu unterlaufen, begrenzt.
Wir fordern die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei, hier dringend aktiv zu werden. Bei aktuell hohen und weiter steigenden Spritpreisen sind die Taxifahrer unter enormen Existenzdruck.




