Reform des Straßenverkehrsrechts

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 05.10.2023

Der Gemeinderat beschließt:

Sobald das neue Straßenverkehrsrecht rechtswirksam ist, wird dem Ausschuss für Umwelt und Technik fachlich vorgetragen, welche neuen Möglichkeiten zur Umsetzung der Verkehrswende sich damit für Mannheim ergeben.

Begründung

Das neue Straßenverkehrsrecht wurde bereits vom Kabinett in Berlin beschlossen und geht nun in Bundestag und Bundesrat. Es ist davon auszugehen, dass sich dann voraussichtlich 2024 neue Möglichkeiten zur Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen zur Verkehrs-wende ergeben. Bislang orientieren sich die Vorgaben des Verkehrsrechts an der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und bevorteilen dabei den motorisierten Individualverkehr. Im Straßenverkehrsrecht werden Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit sowie städtebauliche Entwicklungen eine bedeutende und prioritäre Rolle spielen und Kommunen werden ein Antragsrecht für entsprechende Anordnungen bekommen. Inwieweit sich dies auch auf die Straßenverkehrsordnung und auf die Möglichkeiten der Stadt auswirkt bleibt abzuwarten und zu erörtern. Siehe hierzu auch die Beurteilung des Entwurfs durch die Agora Verkehrswende (https://www.agora-verkehrswende.de/projekte/reform-des-strassenverkehrsrechts/).

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14. September 2023
Kategorien: Anträge 2023 | Schlagwörter: , , |