Entkriminalisierung der Schwarzfahrenden

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 28.04.2026
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat:
Aktuell wird auf Bundesebene darüber diskutiert, das „Schwarzfahren“ aus dem Strafrecht zu nehmen und zu entkriminalisieren. Es gibt aber natürlich bereits die Möglichkeit, auf die Strafanzeigen zu verzichten. Welche Praxis gibt es im ÖPNV der RNV?
Begründung:
Im Zusammenhang mit dem sogenannten „Schwarzfahren“ wird bundesweit diskutiert, ob eine strafrechtliche Verfolgung weiterhin angemessen ist oder alternative Regelungen sinnvoll sein könnten. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die bestehende Praxis im ÖPNV bzw. beim RNV darzustellen und einzuordnen.
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ERGEBNIS:
In der Sitzung des Hauptausschusses am 12.05.2026 informierte Bürgermeister Dr. Proffen über die derzeitige Umgangspraxis der RNV. Unterschieden werden muss hierbei zwischen einem einfachen erhöhten Beförderungsentgeld und einem Strafantrag. Dieser wird an Mehrfachtäter*innen ab der 3. Beanstandung innerhalb von drei Jahren versendet. Bei Fälschungen von Fahrausweisen wird dagegen immer ein Strafantrag gestellt. Der Umgang mit den Strafanträgen obliegt im Anschluss den Strafverfolgungsbehörden.




