Nächtliche Sperrung Markt- und Kunststraße sowie Fressgasse

Antrag zu TO Ö3 der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 30.04.2024

Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Mannheim ordnet eine nächtliche Sperrung der Markt- und der Kunststraße sowie der Fressgasse von 22:00 bis 6:00 Uhr an.


Begründung
Mit den warmen Abenden steigt die Belastung der Innenstadtbewohner*innen ins Unerträgliche. Rund- und Partyausfahrten durch die Innenstadt mit aufgedrehten Musikanlagen in den Autos, Hupen und das Aufheulen der Motoren gehen bis in die späten Nachstunden und belästigen die Bewohner*innen und die Gäste der Gastronomie ebenso wie die Abgase. Dies wird sich in den langen Sommernächten weiter steigern.
Eine langfristige Lösung wird derzeit in den entsprechenden Runden weiter diskutiert, hilft aber aktuell nicht weiter.
„Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken. Diese Befugnis wird durch § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO hinsichtlich Beschränkungen des fließenden Verkehrs dahin modifiziert, dass Voraussetzung hier eine besondere örtliche Gefahrenlage ist, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung durch Lärm und Abgase erheblich übersteigt.”

*******

Ergebnis:

Im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung (ab 01:45:25) ging die Verwaltung auf unseren Antrag ein. Eine zeitlich beschränkte Straßensperrung würde einen Zustand herbeiführen, der eine endgültige Teileinziehung bedeutet. Die Zuständigkeit für eine solche Maßnahme liegt beim Straßenbaulastträger und fällt damit in den Zuständigkeitsbereich des Ausschuss für Umwelt und Technik.

Print Friendly, PDF & Email

23. April 2024
Kategorien: Anträge 2024 | Schlagwörter: , , |