Umsetzung der Leitlinien zur Kinderarmut

Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 29.06.10

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die in der Vorlage 29/2010 vorgestellten Leitlinien zur Kinderarmut sind ab sofort eine (weitere) Grundlage der Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Die Träger der Wohlfahrtspflege und die freien Träger der Jugendhilfe werden aufgefordert, sich daran ebenfalls zu orientieren.

2. Insbesondere in zukünftigen Vorlagen aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe und Sozialpolitik wird auf die Leitlinien Bezug genommen. Dasselbe gilt für andere Bereiche (z.B. Stadtentwicklung / kinderfreundliche Stadt), in denen in den Leitlinien thematisierte Grundfragen aufgeworfen werden.

3. Die Verwaltung erstattet Anfang 2011 einen Bericht (orientiert an den bisherigen Zwischenberichten zur Kinderarmut), in dem sie vorhandene und neue Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut vorstellt und bezogen auf die Vorgaben in den Leitlinien bewertet. Dabei wird u.a. auf die folgenden Fragen eingegangen:
Welche Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung von Tagesseinrichtungen für Kinder als Bildungsstätten wurden ergriffen und mit welchem Erfolg? Konnten Kinder aus bildungsfernen Schichten besser erreicht werden als bisher?
Welche individuellen Hilfen/Fördermaßnahmen werden in Tageseinrichtungen und Schulen für bildungsferne Kinder angeboten und was bewirken die?
Wie kann die Arbeit in Eltern-Kind-Zentren optimiert werden? Welche zusätzlichen Aktivitäten (bezogen auf Eltern und Kinder) sollten dort angesiedelt werden? Wie sehen das die Eltern?
Wie ist die Akzeptanz von „Willkommen im Leben“, insbesondere mit Blick auch auf bildungsferne Schichten? Wann wird eine flächendeckende Versorgung gewährleistet
sein und wie können beispielsweise Migrantenfamilien und bildungsferne Familien generell möglichst vollständig erreicht werden?
Welche Maßnahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit wurden ergriffen? Wie wird sicher gestellt, dass nicht nur eine Verbesserung der Schulbildung, sondern auch eine Stärkung der sozialen, kognitiven und emotionalen Kompetenz und damit eine umfassenderer Bildungsbegriff erreicht werden?

4. Die Verwaltung zeigt auf, wie die Zielerreichung der verschiedenen Leitlinien und Maßnahmen evaluiert werden könnte. Dabei geht sie auf die folgenden Aspekte, u.U. eigenständig, ein:
Welche Aktivitäten schlägt die Verwaltung vor, um Kinder und Jugendliche mit dem Lebensmittelpunkt Straße ein geeignetes Angebot zu machen? Wie werden die vorhandenen Angebote akzeptiert und reichen die nach Quantität und Qualität (aus Sicht der Kinder und Jugendlichen) aus? Wie kann das Angebot ggf. ausgebaut werden?
Welche Aktivitäten schlägt die Verwaltung vor, um die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen von Kindern zu steigern?
Welchen Beitrag schlägt die Verwaltung vor, um eine gewaltfreie Erziehung als Grundidee noch weiter zu verankern? Lässt sich hier an Öffentlichkeitskampagnen auf anderen Ebenen anschließen?
Wie kann das Thema Stadtentwicklung und Kinderfreundlichkeit wieder stärker in den Focus der städtischen Politik gerückt werden und welche Ansätze (wie z.B. Spielleitplanung) haben sich dafür bislang als besonders geeignet erwiesen?
Wie setzt die Verwaltung den Beschluss des Mannheimer Gemeinderats zur UN-Kinderrechtskonvention um?

Begründung:

In Mannheim gilt jedes vierte Kind als arm. Kinderarmut muss stärker als bisher gerade auch präventiv verhindert werden. Prävention gelingt zum Einen durch Unterstützung der Eltern und Kinder heute. Zur Prävention zukünftiger Kinderarmut gilt es zum Anderen heutige Kinder als zukünftige Eltern zu verstehen und ihnen die entsprechenden Hilfestellungen zu geben, damit die Kinderarmut nicht reproduziert werden kann. Dazu gehört gerade die Entwicklung der Kinder zu unterstützen und sie zu eigenständigen Individuen zu erziehen.

Der Beschluss von Leitlinien gegen Kinderarmut ist dabei nur ein erster Schritt. Diese Leitlinien müssen aber auch umgesetzt und die Umsetzung regelmäßig überprüft werden.

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22. Juni 2010
Kategorien: Anträge 2010 |