Einführung einer Waffenkontrollgebühr für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Kontrollen ohne Beanstandung

Antrag zur Sitzung des HA am 01.03.11, TOP 2 und zur Sitzung des GR am 22.03.11

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, den eigenständigen Gebührenkomplex „5.7 Waffenrecht“ der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mannheim so zu ergänzen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen, dass eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 70 Euro für die alle drei Jahre anfallenden verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Kontrollen erhoben wird.

Begründung:

Im Sommer 2009 wurden mit der Verschärfung des Waffenrechts unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen bei privaten Waffenbesitzern eingeführt, um eine ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition sicherzustellen. In Baden-Württemberg wurden die Städte und Gemeinden von der Landesregierung mit den Kontrollen beauftragt, ohne dass sich das Land sich an den Kosten von bis zu 150.000 € pro Jahr alleine in Mannheim beteiligt.

Nachdem schon die Waffenkontrollen bei Missbrauchsfällen mit einer Gebühr belegt wurden, ist es zur Erhöhung des Kostendeckungsgrads nun auch notwendig, bei Vor-Ort-Kontrollen ohne Beanstandung eine Gebühr zu erheben.

Print Friendly, PDF & Email

01. März 2011
Kategorien: Anträge 2011 |