Information und Beschluss des Gemeinderats über überplanmäßige Mittelumsetzungen im Jahr 2011

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 22.03.2011, TOP 3

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (B-Vorlage 106/2011) wird am Ende des Beschlusstextes wie folgt ergänzt:

„Bei einzelnen Maßnahmen mit einem Volumen von 500.000 € oder mehr erfolgt eine Beschlussfassung des Gemeinderats. Der Gemeinderat ist auch bei niedrigeren Beträgen in jedem Fall umgehend über überplanmäßige Mittelumsetzungen zu informieren.“

Begründung:

Die Haushaltshoheit ist das höchste Gut des Gemeinderats. Eine unkontrollierte Übertragung an die Verwaltung wäre ein Präzedenzfall, der dieses Recht für die Zukunft einschränken würde. Die Beschränkung auf eine Beschlussfassung von Maßnahmen mit einem Volumen von 500.000 € oder mehr lässt der Verwaltung genug Spielraum. Eine Information ist jedoch in jedem Fall erforderlich.

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22. März 2011
Kategorien: Anträge 2011 |