Fragen zur überplanmäßigen Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für den EB Nationaltheater

Anfrage zur Sitzung des HA am 15.11.2011 und des GR am 22.11.2011, TOP 13.03

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
Wieso trägt das Nationaltheater die Kosten der Klage, wenn die Stadt Mannheim Klägerin ist?
Wenn die Berechnungen der Landesoberkasse „schon rein rechnerisch“ nicht nachvollziehbar waren, warum kam dann das Finanzgericht auf einen Streitwert, der dem von der Landesoberkasse errechneten Streitwert deutlich näher ist als dem Wert, den die Stadt Mannheim errechnet hatte?
Warum war die Rechtsauffassung der Landesoberkasse und des Finanzgerichts für die Experten des Rechtsamts eine solche Überraschung?
Von wem wird die Stadt Mannheim vor Gericht vertreten?
Wie kommt es dazu, dass die Vertreter der Stadt Mannheim vor Gericht juristische Umformulierungen mit derart gravierenden Folgen nicht erkennen, ihnen aber ad hoc zustimmen und wie können ähnliche Fälle in Zukunft vermieden werden?

Begründung

Erfolgt ggf. mündlich.

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14. November 2011
Kategorien: Anfragen 2011 |