Rücknahme der Erbbauzins-Reduzierung

Anfrage zur Sitzung des GR am 22.11.2011

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
In welcher Höhe erwartet die Verwaltung Einsparungen durch die Rücknahme der Reduzierung von Erbbauzinsen bei allen Trägern?
Wie können eventuelle Differenzen zu den im Haushaltsstrukturprogramm angegebenen Einspareffekten von 150.000 Euro (2012) und 300.000 Euro (2013) erklärt werden?
Wie erklärt der zuständige FB 50, dass entgegen der beschlossenen B-Vorlage 115/2010 alle Träger von der Rücknahme der Reduzierung des Erbbauzinses betroffen sind?
Wie erklärt der FB 50, dass nicht nur für Gebäude mit Pflege- oder Behindertenheimnutzung die Erbbauzinsreduzierung aufgehoben wird?
Plant der FB 50 eine geänderte Vorgehensweise? Wenn ja, wie sieht diese aus?

Begründung

Im Haushaltsstrukturprogramm wurde beschlossen: „Die entgeltfreien Überlassungen städtischer Gebäude, die als Pflege- oder Behindertenheime genutzt werden, werden aufgehoben und in echte Mieteinnahmen umgewandelt. Die entstehenden Mietkosten der Einrichtungen sind ggf. auf die Pflegesätze umzulegen.“
Im Haushaltsstrukturprogramm werden die angestrebten Einsparungen in den Jahren mit 150.000 Euro (2012) und 300.000 Euro (2013) beziffert. Die Verwaltung informiert zurzeit die freien Träger über die Höhe der Reduzierung des Erbbauzinses und fordert dabei auch für Gebäude ohne Pflege- oder Behindertenheimen die entsprechenden „Mieteinkünfte“. Das stellt einige Träger vor sehr große Herausforderungen, da sie z.T. das 10- bis 20-fache an Erbbauzins bzw. Miete zahlen müssten und diese nicht auf Tagessätze umlegen können. Die Verwaltung gab bei der Beschlussfassung die Auskunft, dass die Reduzierung nur bei den Trägern zurückgenommen wird, bei denen dies darstellbar ist. Dies wird mit der derzeitigen Vorgehensweise nicht umgesetzt.

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21. November 2011
Kategorien: Anfragen 2011 |