Umsetzung von schulischer Inklusion

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 18.12.12

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

Vor wenigen Tagen erging ein Urteil des Landessozialgerichts zum Thema Schulbegleitung. Das Landessozialgericht hat abschließend geurteilt, dass in diesem Fall die Stadt Reutlingen einer Schülerin mit Down-Syndrom eine qualifizierte Schulbegleitung in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen muss.

Ein vorheriges Urteil in dem Fall war zugunsten der Stadt Reutlingen ausgegangen, woraufhin viele Sozialämter in Baden-Württemberg mit Berufung auf dieses Urteil die Finanzierung von Schulbegleitung ablehnten, kürzten oder widerriefen.

Für den Gemeinderat sind folgende Fragen interessant:

  • In wie vielen Fällen gewährt, die Stadt Mannheim aktuell Schüler_innen Schulbegleitung?
  • In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2011 und 2012 dementsprechende Anträge abgelehnt?
  • Hat sich die Stadt Mannheim bei der Ablehnung oder Bemessung von Schulbegleitung das vorherige Urteil bezüglich der Stadt Mannheim berufen?
  • Sieht die Verwaltung Konsequenzen für die Stadt Mannheim aus diesem Urteil? Wird die Anerkennung von Schulbegleitung der bisher genehmigten und abgelehnten nach diesem Urteil überprüft?

Begründung

Das Gericht hat im oben genannten Fall klar das Wahlrecht der Eltern zwischen der Sonder-schule und einer Beschulung in der allgemeinen Schule betont. Dieses Wahlrecht müsse der Sozialhilfeträger respektieren. Mehr noch: Werde die Schulbegleitung verweigert, würde die „Schulwahlentscheidung der Eltern … und das Recht auf eine inkludierende Beschulung … unterlaufen.“

Ob eigentlich die Schule diese Aufgabe oder Teile davon erfüllen muss hält das Gericht für unerheblich. Für die Gewährung einer Schulbegleitung sei lediglich entscheidend, dass die Schule diese Aufgaben nicht oder nur sehr eingeschränkt erfüllt. Im vorliegenden Fall hatte das Mädchen lediglich fünf Stunden sonderpädagogische Unterstützung.

Es darf aus unserer Sicht nicht passieren, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung wie Inklusion sozusagen durch die Hintertür (Verweigerung der notwendigen Hilfen in der Schule) ausgehebelt wird.

Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang, dass das Kultusministerium bisher keine Einigung zwischen Land und Kommunen ausgehandelt, in dem die Aufteilung der Kosten geregelt wird. Denn es nicht sein, dass die Kosten für schulische Inklusion größtenteils von den Kommunen getragen werden.

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29. November 2012
Kategorien: Anfragen 2012 | Schlagwörter: |