Gebühren bei Kirchenaustritt

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 19.02.13

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1.    Wie hoch waren die Gebühreneinnahmen der Stadt Mannheim in den letzten fünf Jahren für Kirchenaustritte (insgesamt und jeweils nach Konfession) pro Jahr?

2.    Wie hoch sind aktuell die Gebühren, die für einen Kirchenaustritt gezahlt werden müssen? Wie haben sich die Gebühren in den letzten 20 Jahren entwickelt?

3.    In welcher Höhe entstehen der Stadt Kosten für die Bearbeitung von Kirchenaustritten? Wofür entstehen Kosten? Wie viel Personal wird dafür eingesetzt? Welchen Anteil hat die Bearbeitung von Kirchenaustritten bei dem dafür eingesetzten Personal?

4.    Gibt es Gebührenermäßigungen und – befreiungen für Menschen, die sich die Gebühren nicht leisten können (Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger, Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, Jugendliche ohne eigenes Einkommen, etc.) oder Härtefallregelungen? Wenn ja, an welche Kriterien sind diese geknüpft? In wie vielen Fällen kamen diese Ausnahmen in den letzten fünf Jahren zur Anwendung?

5.    Wird die Gebühr für den Kirchenaustritt Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfängern als einmalige Sonderleistung vom Jobcenter gezahlt?

6.    Sind der Verwaltung sonstige Möglichkeiten bekannt, wie Menschen ohne oder mit nur geringem Einkommen den Austritt aus der Kirche finanziert bekommen (z.B. Stiftungen, Härtefallfonds, etc.)? Werden Austrittswillige auf diese Möglichkeiten hingewiesen? Und wenn ja, wie?

7.    Sieht die Verwaltung bei Personen ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen die Religionsfreiheit gewährt, insbesondere bei Jugendlichen, deren Eltern die Zahlung eines Kirchenaustritts ablehnen (insbesondere falls es keine Gebührenermäßigung oder -befreiungen gibt)?

8.    Wie viele Kirchenaustritte gab es in den letzten fünf Jahren? Wie war die altersmäßige Verteilung der Austretenden (0-14 Jahre, 14-18 Jahre, 18-30 Jahre, 30-65 Jahre, über 65 Jahre)? Wie hoch war der Anteil von Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfängern bei den Kirchenaustritten?

9.    Wie hoch sind die Gebühren für den Kirchenaustritt in vergleichbaren Kommunen (Heidelberg, Ludwigshafen, Heilbronn, Karlsruhe, Darmstadt, Mainz, Kaiserslautern)?

10.   Sind der Stadtverwaltung Kommunen bekannt, die höhere Gebühren verlangen? Wenn ja, wie viele und welche?

11.   Gibt es Kommunen und/ oder gar Bundesländer in Deutschland, die für den Kirchenaustritt keine Gebühren berechnen?

12.   Ist es der Stadt Mannheim rechtlich möglich, keine Gebühren für den Kirchenaustritt zu verlangen? Falls nein, welche Mindestgebühr muss sie nehmen und welches ist die Rechtsgrundlage dafür?

13.   Erhält die Stadt von den Kirchen Gebühren/ Erstattungen für die Meldung/ Be- und Verarbeitung von Kirchenaustritten? Wenn ja, wie hoch waren diese jeweils in den letzten Jahren (insgesamt und jeweils nach Konfession)?

 

Begründung

Religionsfreiheit bedeutet nicht nur das Recht auf freie Religionsausübung, sondern in einem liberalen demokratischen Staat gerade auch das Recht auf Freiheit vor der Religion. Dieses Recht darf nicht durch Gebührengestaltung eingeschränkt werden. Für viele Menschen stellt die Gebühr beim Kirchenaustritt jedoch eine bedeutende Hürde dar, insbesondere für Jugendliche, die von ihren (vielleicht gläubigen) Eltern finanziell abhängen, und für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger. Um mögliche Änderungen beschließen zu können, braucht der Gemeinderat erst einmal detaillierte auf Mannheim bezogene Informationen zu dieser Thematik.

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10. Januar 2013
Kategorien: Anfragen 2013 | Schlagwörter: |