Etat 2014/15: Staffelung der Gebühren bei Kirchenaustritt

Antrag zu den Etatberatungen 2014 / 2015 vom 09.12. – 11.12.2013

Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:

Bei den Gebühren für den Kirchenaustritt wird eine Staffelung mit zwei Stufen eingeführt. Die oberste Stufe wird auf 40 Euro festgesetzt, um sicherzustellen, dass die Gebühren zukünftig nicht mehr als kostendeckend sind. Die zweite Stufe der Gebühren wird auf 10 Euro festgesetzt. Diese Stufe gilt für Minderjährige und Empfänger_innen von Leistungen aus dem Bereich SGB II und SGB XII.

Begründung:

Die Verwaltung hat in ihrer eigenen Vorlage dargelegt, dass die Gebühren für den Kirchenaustritt die Kosten zu mehr als 100% gedeckt werden. Das ist rechtlich nicht zulässig. Dementsprechend erfolgt die Anpassung der normalen Stufe auf 40 Euro. Damit liegt Mannheim noch deutlich über dem Niveau von Heidelberg. Für die diejenigen, für die die Gebühren ein großes finanzielles Austrittshindernis sind, werden diese auf 10 Euro gesenkt, wie dies auch in anderen Kommunen Baden-Württembergs (z.B. Esslingen, Freiburg oder Nürtingen) der Fall ist. Ziel sollte es sein, dass Kircheneintritte und –austritte gleichbehandelt werden. Dies soll in einem zweiten Schritt mittelfristig angegangen werden.
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Ergebnis:

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wurde auf Antrag der GRÜNEN Fraktion beschlossen, die Kirchenaustrittsgebühr um 40% von 50 Euro auf 30 Euro zu senken.

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11. Dezember 2013
Kategorien: Anträge 2013 | Schlagwörter: , |