Etat 2014/15: Wegfall Hundesteuer für Tiere aus dem Tierheim

Antrag zu den Etatberatungen 2014 / 2015 vom 09.12. – 11.12.2013

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Hunde, die aus einem Tierheim oder aus einer auf dem Gebiet des Tierschutzes tätigen anerkannten Einrichtung aufgenommen wurden, werden 12 Monate lang von der Hundesteuer befreit. Dazu wird in die Hundesteuersatzung der folgende Passus ergänzt:

„Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die aus einem Tierheim oder aus einer auf dem Gebiet des Tierschutzes tätigen anerkannten Einrichtung aufgenommen wurden. Die Steuerbefreiung erstreckt sich in diesem Fall auf einen Zeitraum von 12 Monaten.“

Begründung:

Steuerbefreiungen für 12 Monate gibt es u. a. in Bremen, Köln, Bonn und Chemnitz. Damit hätten es die entsprechenden Organisationen leichter, Hunde zu vermitteln, und das Tierheim wäre finanziell entlastet.

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11. Dezember 2013
Kategorien: Anträge 2013 | Schlagwörter: , |