Geschlechter- und allengerechte städtische Homepage

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 01.04.2014

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

1) Die städtische Homepage wird dahingehend überarbeitet, dass nicht mehr nur die männliche Form benutzt wird, sondern Frauen wie Männer gleichermaßen sprachlich darge-stellt werden. Dies wird nicht nur auf der Startseite korrigiert, sondern auf jeder Unterseite/ in jeder Rubrik. Sollte es ästhetische Bedenken geben, wäre das generische Femininum eine Alternative.

2) Das Kapitel „Frauen“ wird ergänzt. Die Infos auf der Frauenhandbuch-Seite sind unzureichend. Es gibt keine Hinweise auf die Arbeit der Frauenbeauftragten, die Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene oder zur Frauenförderung bei der Stadt Mannheim. Des Weiteren fehlen Statistiken zur Beschäftigung von Frauen in der Stadtverwaltung.

3) Für Menschen mit kognitiven Behinderungen werden in einer vereinfachten Struktur zentrale Unterpunkte bzw. Texte in „Leichter Sprache“ bereitgestellt.

4) Es wird eine Seite für Kinder mit einer Zusammenfassung der für sie relevanten Bereiche in einer altersgerechten Sprache erstellt.

Begründung

Sprache beeinflusst Menschen. Wenn ausschließlich die männliche Form angewendet wird, ist das Diskriminierung, da ausschließlich Männer als Akteure dargestellt werden und Frauen unsichtbar bleiben.

Ein einfaches Aufzählen von Adressen von und für Frauen wird weder den Aufgaben der städtischen Frauenbeauftragten noch den Zielen der Stadt Mannheim gerecht.

Daneben braucht es auch Fakten, um sich ein Bild über den Ist-Stand der Gleichstellung in der Stadtverwaltung und der Stadt zu machen.

Vier von fünf Menschen mit Behinderung nutzen das Internet. Sie müssen, ebenso wie Nicht-Behinderte, die Möglichkeit erhalten, sich über Angebote der Stadt Mannheim zu informieren. Vor allem Menschen mit kognitiven Einschränkungen stoßen regelmäßig auf Schwierigkeiten, auch wenn Sachverhalte barrierefrei wie auf der städtischen Homepage dargestellt werden.

Auch immer mehr Kinder nutzen das Internet. Sie haben entsprechend Artikel 13 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf freien Zugang zu Informationen – in kindgerechter Sprache in für sie relevanten Bereichen.

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18. Februar 2014
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