Niemand wird auf trächtige Sauen schießen wollen!

GRÜNE unterstützen Gesetzentwurf für neues Jagdrecht

Die Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN unterstützt den Gesetzesentwurf für ein neues Jagdrecht als zeitgemäße Neufassung. Sie halten ihn für einen ausgewogenen Mittelweg zwischen unterschiedlichen Interessen, der neben der Jagd auch den Tier- und Naturschutz mit einbezieht.

Stadtrat Wolfgang Raufelder (MdL), umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion:

„Das Landesjagdgesetz stammt im Grundsatz aus dem Jahr 1960. In den vergangen 54 Jahren hat sich einiges geändert, angefangen von der Stellung der Jagd in Gesellschaft bis zum Verfassungsrang des Tierschutzes. Wir brauchen dringend eine zeitgemäße Neufassung.“

Der Entwurf ist nach Ansicht der GRÜNEN ein ausgewogener Mittelweg zwischen den unterschiedlichen Interessen von Jäger_innen, Naturschützer_innen, Tierschützer_innen und Waldbesitzer_innen. Er orientiert sich an den aktuell gültigen Erkenntnissen der Wildtierbiologie und Wildökologie und berücksichtigt stärker den Natur- und Artenschutz sowie den Tierschutz.

Wolfgang Raufelder: „Zentraler Punkt ist die dabei Einführung eines Wildtiermanagements als Ergänzung des Jagdrechts. Wesentliche Elemente dieses Wildtiermanagements sind ein Wildtiermonitoring und ein darauf aufbauender Wildtierbericht des Landes sowie ein Generalwildwegeplans und ein hauptamtlicher Wildtierbeauftragter bei den unteren Jagdbehörden.

Außerdem wird der behördliche Abschussplan für Rehwild abgeschafft sowie eine zweimonatige Wildruhe eingeführt. Verwaltungsmäßig wird die Untere Jagdbehörde eingegliedert, so dass in den auf den unteren Verwaltungsebenen eingerichteten Beiräten auch die Untere Naturschutzbehörde beteiligt sein wird.“

Stadträtin Natascha Werning, tierschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion:

„Wichtig sind für uns die Ausrichtung an wissenschaftlichen, insbesondere wildökologischen Erkenntnissen sowie die stärkere Berücksichtigung des Tierschutzes.“
Dazu zählen für die GRÜNEN das Fütterungsverbot für Schalenwild, das Verbot der Verwendung von Munition, die gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe wie beispielsweise Blei enthält, die Anpassung der Jagd- und Schonzeiten sowie die Berücksichtigung des weiterentwickelten Tierschutzrechtes mit Verbot des Haustierabschusses sowie das grundsätzliches Verbot der Fangjagd mit Totfangfallen und das Verbot der Baujagd in Naturbauten.

Natascha Werning: „Wir unterstützen ein generelles Verbot des Haustierabschusses. Ebenso lehnen wir Saufänge – auch in Mannheim – grundsätzlich als Gefahr für Mensch und Tier ab.

Außerdem wollen wir keine ungewollten Einflüsse durch Fütterung auf das Ökosystem. Ergebnisse der wildtierbiologischen bzw. wildtierökologischen Forschung weisen darauf hin, dass dadurch Wildtierbestände entstehen, die nicht mehr in unsere landschaftlichen Verhältnisse passen. Andere Bundesländer und z.B. auch die Schweiz haben die Fütterung schon verboten.

Während der Zeit der zweimonatigen Wildruhe dürften sowieso nur Überläufer, d.h. Schweine im Alter von 12 – 24 Monaten geschossen werden, die kaum zur Vermehrung der Art beitragen. Und niemand wird ja wohl auf trächtige Sauen schießen wollen.“

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17. April 2014
Kategorien: Allgemein, Pressemitteilungen | Schlagwörter: , |