Umgang der Stadtverwaltung mit rechtsextremen Mitarbeiter_innen

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 13.05.2014

Anfrage

Anfrage:

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1. Treffen die in den Medien und einer Mail gemachten Anschuldigungen gegen einen städtischen Mitarbeiter zu, öffentlich als Hooligan und Unterstützer der NPD aufzutreten?

2. Gab es im Vorfeld Vorkommnisse (Beschwerden aufgrund rassistischer Bemerkungen, entsprechende Kleidung) aus den hätte geschlossen werden können, dass ein rechtsextremer Hintergrund vorliegt?

3. Wie setzt die Verwaltung den besagten Mitarbeiter bis zur Klärung der Vorwürfe und des weiteren Vorgehens ein?

4. Kann und wird die Verwaltung besagten Mitarbeiter aus dem erzieherischen Bereich abziehen?

5. Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, bei Neueinstellungen Bewerber_innen mit rechtsextremem Gedankengut abzulehnen? Können Bewerber_innen z.B. auf die „Mannheimer Erklärung“ oder das Leitbild der Stadt verpflichtet werden?

Begründung

Sollten die Vorwürfe zutreffen, dass ein bei der Stadt Mannheim beschäftigter Erzieher zweifelsfrei der rechten Szene und der gewaltbereiten Hooligan-Szene zuzuordnen ist, stellt sich die Frage nach dem Umgang der Stadtverwaltung mit diesem Mitarbeiter. Generell braucht es aber auch eine Strategie, wie in Zukunft allgemein mit diesem Thema umgegangen werden kann.
Uns ist bewusst, dass es für Arbeitgeber ein schwieriges Thema ist, da Parteizugehörigkeit oder persönliche Einstellungen in Bewerbungsverfahren keine Rolle spielen dürfen. Dennoch müssen wir gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, wie die Mitarbeiter_innen der Stadtverwaltung auf die „Mannheimer Erklärung zum Geist der Offenheit, der Toleranz und der Verständigung“ verpflichtet werden können. Auf die Mitarbeiter_innen in sozialen oder pädagogischen Berufen ist hierbei besonderes Augenmerk zu richten, um eine entsprechende Beeinflussung der Kinder zu verhindern.

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08. Mai 2014
Kategorien: Anfragen 2014 | Schlagwörter: , |