Bezirkssozialarbeit des ASD bedarfsgerecht ausstatten
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 25.11.2014
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung stellt sicher, dass die Bezirkssozialarbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes über eine bedarfsgerechte und den Ergebnissen der letzten systematischen Untersuchung des Jugendamtes entsprechenden Personalausstattung verfügt. Hierzu werden zumindest zwei weitere Vollzeitstellen für die Bezirkssozialarbeit besetzt.
Begründung
Die Personalausstattung der Bezirkssozialarbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes entspricht weiterhin nicht der in der letzten systematischen Untersuchung angemahnten und für eine zielführende Arbeit notwendigen Anzahl an Stellendeputaten, was sich durch die gewachsenen und weiterhin wachsenden Anforderungen in diesem Bereich (z.B. Zuwanderung, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, größere Anzahl an Kindesschutzfällen sowie größere Anzahl von Überleitungen in teil- und vollstationäre Erziehungshilfen) noch verschärft. Da es sich bei diesen Aufgaben zumeist um Pflichtaufgaben nach dem SGB VIII handelt und es gerade in diesem Bereich die geplante Regionalisierung des Fachbereichs nachhaltig erfolgreich zu bewältigen gilt, ist ein entsprechender Stellenaufwuchs unabdingbar und kann nicht von Finanzierungsvorbehalten oder Gegenfinanzierungsvorschlägen abhängig sein!