Konzeption zum bedarfsdeckenden Ausbau der Bereitschaftspflege

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 25.11.2014

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Die Verwaltung legt dem Gemeinderat eine Konzeption zum bedarfsdeckenden Ausbau der Bereitschaftspflege, insbesondere hinsichtlich der bei Säuglingen und Kleinkindern bis zu drei Jahren eingeleiteten oder künftig notwendigen familienersetzenden Erziehungshilfemaßnahmen vor. Dies geschieht zeitgleich mit einer Kalkulation sowohl der auf der einen Seite zu erwartenden Kosten für die notwendige Gewinnung von Fachkräften für die Bereitschaftspflegestellen sowie deren fachlich und personell notwendigen Begleitung – im Rahmen von z.B. Casemanagment, Intervision, Supervision und Fort- und Weiterbildung – als auch auf der anderen Seite zu erwartenden Einsparungen aufgrund der dann nicht mehr notwendigen vollstationären Heimunterbringungen. Als Kalkulationsgrundlage sollte die Fallzahlentwicklung mindestens der vergangenen drei Jahre und eine zu erstellende Extrapolierung der künftigen Fallzahlentwicklung mindestens der kommenden drei Jahre bei den vollstationär zu betreuenden 0-3 Jährigen dienen.

Begründung:

Die Zahl der 0-3 Jährigen, welche mittlerweile vollstationär in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe betreut werden müssen, da die Zahl der fachlich geeigneten Bereitschaftspflegestellen nicht bedarfsdeckend zur Verfügung steht, steigt offensichtlich stetig. Dies ist sowohl aus bindungstheoretischer und entwicklungspsychologischer Sicht als auch aus ökonomischer Sicht mehr als bedenklich.
Wünschenswert wäre bei der Erstellung der geforderten Konzeption eine enge Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe, ggfs. im Rahmen der AG §78, um deren Erfahrungen, Kenntnisse und Mitwirkungsbereitschaft mit einfließen zu lassen!

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11. November 2014
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