Senkung der Kirchenaustrittsgebühr durchgesetzt!

GRÜNE: Ziel bleibt Abschaffung der kompletten Gebühr

Der Mannheimer Gemeinderat auf Antrag der GRÜNEN Fraktion auf seiner Sitzung am 12. April beschlossen, die Kirchenaustrittsgebühr um 40% von 50 Euro auf 30 Euro zu senken.

Zur der Entscheidung erklärt Stadtrat Dirk Grunert, Fraktionsvorsitzender und Sprecher für säkulare Fragen:

„Wir freuen uns, dass der Gemeinderat beschlossen hat die Kirchenaustrittsgebühren deutlich zu senken. Bisher hatten wir in Baden-Württemberg einen der höchsten Gebührensätze. Unser Ziel als grüne Fraktion bleibt es, dass die Mitgliedschaft in einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sogar komplett kostenfrei beendet werden kann. Die positive und die negative Religionsfreiheit ist für uns ein hohes Gut, weder Eintritt noch Austritt sollte der Staat mit Gebühren beleben. Bisher ist es so, dass zwar der Eintritt in eine christliche Kirche kostenfrei registriert wird, der Austritt jedoch mit einer Gebühr von 50 Euro belegt wurde. Das halten wir für falsch. Niemand sollte durch eine Gebühr von einem Austritt aus einer Glaubens- oder Weltanschauungsgemeinschafts gehindert werden. Wenn dem Staat durch die Mitgliederverwaltung für die christlichen Kirchen Kosten entstehen, sollten die Kirchen auch diesen Aufwand tragen, nicht der/die einzelne Austrittswillige. Zumal der ganz überwiegende Teil der Austrittswilligen nicht selbst aktiv beigetreten ist, sondern durch die Taufe im Kleinkindalter zum Mitglied wurde. Faktisch stellt die Kirchenaustrittsgebühr eine Hürde für eine relevante Anzahl von Menschen dar. So gilt die Gebühr ohne Ermäßigung auch für Hartz-IV-Empfänger*innen oder religionsmündige Jugendliche. Für diese Personengruppe sind 50 Euro eine Menge Geld, die oft nicht aufgebracht werden konnten. Daher bedeutet die Senkung der Kirchenaustrittsgebühr nun auch eine Stärkung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit.“

Aus Sicht der GRÜNEN müssen noch weitere Themen aus dem Bereich der Religionspolitik nicht zuletzt aufgrund des gesellschaftlichen Wandels der letzten Jahrzehnte diskutiert und neu geregelt werden, wie z.B. das kirchliche Arbeitsrecht. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der grünen Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ (http://bettina-jarasch.de/wp-content/uploads/2016/03/Abschlussbericht_ReliKomm_GR%C3%9CNE.pdf) wird die Gemeinderatsfraktion weitere religionspolitische Fragestellung auf kommunaler Ebene aufwerfen und bearbeiten.

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15. April 2016
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